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Die Teilhabe am Gesellschaftsinkubator ist kostenfrei und mit keinerlei Risiken verbunden. Die Teilhabe an den Projekten des Gesellschaftsinkubators hat zu keiner Zeit eine gesellschaftsrechtliche Stellung zur Folge. Hierfür bedarf es immer eines gültigen Beschlusses einer ordentlich einberufenen Versammlung. Der Erwerb von Anteilen an Projekten des Gesellschaftsinkubators ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann im schlimmsten Fall zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.
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